Reklamationen
Garantiezeit
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware. In die Gewährleistungsfrist wird nicht die Zeit von der Beanstandung der Ware bis zu dem Zeitpunkt eingerechnet, in dem der Käufer nach Ablauf der Gewährleistungsreparatur zur Übernahme der Ware verpflichtet ist. Ist das Produkt älter als 6 Monate, handelt es sich bei dem Defekt nicht um einen Herstellungsfehler. Es wird dann individuell darauf eingegangen und die Abnutzung der Ware berücksichtigt.
Mechanischer Schaden
Mechanische Schäden sind nicht durch die Garantie abgedeckt! Die Gewährleistung gilt nicht für normale Abnutzung der Ware. Dies bedeutet, dass es beispielsweise bei Leistungssportlern und täglichem Gebrauch des erworbenen Produktes zu normalem Verschleiß kommt, der natürlich deutlich schneller auftritt als bei Hobbysportlern.
Das Vorstehende gilt nicht für Sachgeschenke.
Der Verbraucher hat auf die Ware eine Gewährleistung von 2 Jahren.
Dieses Beschwerdeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. vorbereitet. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch und Gesetz Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzgesetz, in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „Gesetz“ genannt) und gilt für Konsumgüter (nachfolgend „Waren“ genannt), für die der Käufer während der Gewährleistungsfrist seine Mängelhaftungsrechte geltend macht (nachfolgend „Reklamation“ genannt).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit einen Vertrag mit einem Unternehmer abschließt oder auf andere Weise mit ihm Geschäfte abschließt.
Der Verkäufer ist Welten Brands sro mit Sitz in: Kollárova 644/10a, Prag 8, 186 00. ICO: 14359701 DIC: CZ14359701. Es handelt sich um einen Unternehmer, der direkt oder über andere Unternehmer dem Käufer Produkte liefert oder Dienstleistungen erbringt.
Der Kunde unseres Online-Shops ist entweder ein Verbraucher oder ein Käufer, der bei Abschluss und Durchführung des Vertrags im Rahmen seiner gewerblichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit handelt. Handelt es sich bei dem Vertragspartner nicht um einen Verbraucher, sondern um einen Unternehmer, so richten sich die Beziehungen, die nicht durch Geschäftsbedingungen geregelt sind, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Nr. 89/2012 Slg.). Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
I. Mängel der Ware
Der Verkäufer haftet gegenüber dem Verbraucher dafür, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Insbesondere ist der Verkäufer gegenüber dem Verbraucher dafür verantwortlich, dass der Verbraucher zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware
- die Sache die von den Parteien vereinbarten Eigenschaften hat, und in Ermangelung einer solchen Vereinbarung die vom Verkäufer oder Hersteller beschriebenen oder vom Käufer im Hinblick auf die Art der Ware und auf Grundlage ihrer Werbung erwarteten Eigenschaften,
- die Sache für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck geeignet ist oder für den eine Sache dieser Art üblicherweise verwendet wird,
- die Sache in Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder Modell entspricht, wenn die Qualität oder Ausführung nach dem vereinbarten Muster oder Modell bestimmt wurde,
- ist die Sache in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht und
- die Sache den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.
II. Rechte wegen Mängeln der Ware
Wenn die Sache nicht die oben genannten Eigenschaften aufweist, kann der Verbraucher auch die Lieferung einer neuen Sache ohne Mängel verlangen, es sei denn, dies ist angesichts der Art des Mangels unangemessen. Wenn der Mangel jedoch nur einen Teil der Sache betrifft, kann der Verbraucher nur den Austausch des Teils verlangen. ist ihm dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Ist dies jedoch angesichts der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötige Verzögerung behoben werden kann, hat der Verbraucher Anspruch auf kostenlose Beseitigung des Mangels.
Der Verbraucher hat auch bei einem behebbaren Mangel Anspruch auf Lieferung einer neuen Sache oder Ersatz eines Teils, wenn die Sache wegen wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann. In einem solchen Fall steht dem Verbraucher auch das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Verbraucher nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, auf Ersatz eines Teils der Sache oder auf Reparatur der Sache keinen Gebrauch, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Verbraucher hat Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass auch dann, wenn der Verkäufer weder eine neue Sache ohne Mängel liefern noch einen Teil der Sache ersetzen oder die Sache reparieren kann, sowie wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung des Mangels für den Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten verursachen würde.
Das Recht des Käufers auf mangelhafte Leistung besteht nicht, wenn er vor der Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel aufweist, oder wenn er den Mangel selbst verursacht hat.
III. Fristen
Der Verbraucher ist berechtigt, bei einem Mangel an Verbrauchsgütern innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt sein Recht geltend zu machen. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ein Mangel, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Erhalt mangelhaft war.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware durch den Kunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber dem Käufer, der Verbraucher ist, 24 Monate , gegenüber dem Käufer, der bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages im Rahmen seiner gewerblichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit handelt, jedoch nur 12 Monate .
Die Garantiezeit verlängert sich um die Zeit, in der die Ware Gegenstand einer Garantiereparatur war. Im Falle einer Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist neu.
IV. Andere
Die Mängelhaftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf die durch normale Nutzung der Sache entstandene Abnutzung. Bei einer zu einem niedrigeren Preis verkauften Sache für einen Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde, bei einer gebrauchten Sache für einen Mangel, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Sache bei der Übernahme durch den Käufer hatte, oder wenn sich dies aus der Art der Sache ergibt.
Auf Verlangen des Verbrauchers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung über die sich aus der mangelhaften Leistung ergebenden Verpflichtungen im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (Garantieschein) auszuhändigen. Sofern die Beschaffenheit der Sache es zulässt, ist es ausreichend, dem Käufer anstelle eines Garantiescheins einen die Angaben enthaltenden Kaufbeleg für die Sache (Rechnung) auszuhändigen, der dieselben Angaben wie der Garantieschein enthalten muss. Der Garantieschein muss den Vor- und Nachnamen, den Namen oder die Firma des Verkäufers, die Identifikationsnummer und den Sitz (bei juristischen Personen) bzw. den Wohnort (bei natürlichen Personen) enthalten. Sofern eine längere Garantie als die gesetzliche Gewährleistung gewährt wird, werden die Bedingungen und der Umfang der erweiterten Garantie vom Verkäufer im Garantiezertifikat angegeben.
Der Verbraucher ist in allen gesetzlich vorgesehenen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Verkäufer ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem ihm die Rücktrittserklärung des Käufers zugeht, sofern alle hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgelöst und die Vertragsparteien sind verpflichtet, alles, was sie aufgrund des Vertrags erbracht haben, zurückzugeben. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wegen der Ausübung von Rechten aus Mängelhaftung ist der Käufer verpflichtet, die vom Verkäufer erbrachte Leistung nur insoweit zurückzugewähren, als dies nach Lage der Dinge objektiv möglich ist.
V. Beschwerdebearbeitung
Wenn der Käufer von seinem Recht Gebrauch macht, die Beseitigung von Mängeln an der Ware durch Reparatur zu verlangen, und der im Garantieschein für die Zwecke der Garantiereparatur der Ware angegebene Unternehmer nicht mit dem Verkäufer identisch ist und seinen Sitz oder Geschäftssitz am selben Ort wie der Verkäufer oder an einem näher zum Käufer gelegenen Ort hat, muss der Käufer das Recht auf Garantiereparatur bei dem im Garantieschein angegebenen Unternehmer geltend machen. Diese Informationen finden Sie möglicherweise im Dokument, das den Garantieschein ersetzt.
Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation, erledigt werden, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Frist. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer dieselben Rechte zu, wie bei einer wesentlichen Vertragsverletzung.
Die Frist zur Bearbeitung von Reklamationen wird gehemmt, wenn dem Verkäufer nicht alle für die Bearbeitung der Reklamation erforderlichen Unterlagen (Teile der Ware, sonstige Unterlagen etc.) vorliegen. Der Verkäufer ist verpflichtet, schnellstmöglich weitere Unterlagen vom Käufer anzufordern. Ab diesem Zeitpunkt ist die Frist bis zur Übergabe der angeforderten Unterlagen durch den Käufer gehemmt.
In einer Situation, in der es notwendig ist, die Ware an den Verkäufer oder ein Servicecenter zu senden, stellt der Käufer in seinem eigenen Interesse sicher, dass die Ware in geeignetem und ausreichend schützendem Verpackungsmaterial verpackt wird, das den Anforderungen für den Transport zerbrechlicher Waren einschließlich sämtlichen Zubehörs entspricht, und kennzeichnet die Sendung mit den entsprechenden Symbolen.
Nach ordnungsgemäßer Bearbeitung der Reklamation fordert das Service-Center den Käufer zur Übernahme der reparierten Ware auf. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Montage oder Inbetriebnahme der Ware sowie bei unsachgemäßer Handhabung der Ware, d.h. insbesondere bei Verwendung der Ware unter Bedingungen, die nicht den in der Dokumentation der Ware angegebenen Parametern entsprechen. Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag oder einer Gewährung eines Kaufpreisnachlasses wird dem Käufer der entsprechende Betrag per Überweisung auf ein Bankkonto zurückerstattet oder in bar an der Kasse am Firmensitz oder in einer seiner Niederlassungen ausgehändigt.